Maklergebühren beim Hausverkauf

Maklergebühren beim Hausverkauf
6 Min. Lesezeit

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen privaten Käufer wird die Maklerprovision heute in vielen Fällen zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Die Käuferseite darf dabei grundsätzlich nicht stärker belastet werden als die Verkäuferseite. Für Verkäufer ist die Provision ein wichtiger Kostenpunkt, für Käufer gehört sie zu den wesentlichen Kaufnebenkosten.

Wie hoch die Maklergebühren beim Hausverkauf ausfallen, hängt aber nicht von einem einheitlichen Satz ab. Üblich ist eine prozentuale Vereinbarung auf Basis des Kaufpreises, mit regionalen und vertraglichen Unterschieden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer die Provision zahlt, wie sie berechnet wird, wann Ausnahmen gelten, wann sie fällig wird, wie viel Verhandlungsspielraum besteht und was ein Eigenverkauf praktisch bedeutet.

Wer die Maklerprovision beim Hausverkauf übernimmt

Konstellation Wer zahlt? Worauf Sie achten sollten
Wohnhaus oder Eigentumswohnung, privater Käufer, Makler für beide Seiten tätig Häufig Verkäufer und Käufer je zur Hälfte Die Käuferseite darf grundsätzlich nicht mehr als 50 % der gesamten Provision tragen.
Nur der Verkäufer beauftragt den Makler Zunächst der Verkäufer; ein Anteil kann später an den Käufer weitergereicht werden Der Käufer darf auch dann im Regelfall höchstens bis zur Hälfte beteiligt werden.
Käufer beauftragt einen Suchmakler ausschließlich für die Objektsuche Der Käufer kann allein provisionspflichtig sein Das ist ein eigener Auftrag und von der klassischen Vermittlung eines konkreten Verkaufs zu unterscheiden.
Innenprovision und Außenprovision Innenprovision: Vergütung vollständig auf Verkäuferseite; Außenprovision: ausgewiesener Anteil auf Käuferseite Entscheidend sind klare, transparente vertragliche Regelungen.

Mit welcher Provisionshöhe Sie typischerweise rechnen sollten

Maklerprovisionen sind beim Hausverkauf grundsätzlich verhandelbar. Als grobe Orientierung werden in Ratgebern häufig Gesamtsätze von etwa 3,57 % bis 7,14 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer genannt; oft begegnet Ihnen dabei 7,14 % gesamt beziehungsweise 3,57 % je Seite. Das ist jedoch kein gesetzlicher Einheitssatz.

Wie hoch die Maklergebühr tatsächlich ausfällt, hängt von Region, Objektart, Marktumfeld und vereinbartem Leistungsumfang ab. Für den Verkauf eines Hauses und einer Eigentumswohnung gilt im Grundsatz dieselbe Logik, die konkrete Höhe kann aber unterschiedlich vereinbart werden. Prüfen Sie außerdem nicht nur den Prozentsatz, sondern auch mögliche Zusatzregelungen wie Mehrerlös- oder Bonusklauseln.

So lässt sich die Maklergebühr nachvollziehbar berechnen

  1. Ausgangspunkt ist der beurkundete Kaufpreis.
  2. Dieser wird mit dem vereinbarten Provisionssatz multipliziert.
  3. Danach wird geprüft, ob es sich um einen Gesamtsatz oder bereits um den Anteil einer Seite handelt.
  4. Wichtig ist außerdem, ob der Satz als Bruttosatz inklusive Umsatzsteuer angegeben ist.
  5. Maßgeblich für den Anspruch ist nicht der Zeitaufwand des Maklers, sondern die wirksame Vereinbarung und der erfolgreiche notarielle Vertragsabschluss.
  6. Beispiel: Bei 400.000 € Kaufpreis und 7,14 % Gesamtprovision ergibt sich eine Gesamtcourtage von 28.560 €. Wird hälftig geteilt, entfallen 14.280 € auf den Verkäufer und 14.280 € auf den Käufer.

Für welche Immobilien die 50/50-Regel gilt – und wann es anders aussieht

  • Die hälftige Verteilung betrifft vor allem Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, wenn die Käuferseite als Verbraucher handelt.
  • Für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte und Gewerbeimmobilien bestehen häufig andere vertragliche Spielräume.
  • Auch innerhalb von Wohnobjekten können Zahl der Einheiten und die tatsächliche Nutzungsart rechtlich entscheidend sein.
  • Prüfen Sie deshalb Objektart und Käuferstatus möglichst früh, damit die Provisionsverteilung nicht falsch eingeschätzt wird.

Wann ein Provisionsanspruch entsteht und wann gezahlt wird

Ein Provisionsanspruch entsteht in der Regel erst dann, wenn ein wirksamer Maklervertrag vorliegt, der Makler eine nachweisende oder vermittelnde Tätigkeit erbracht hat und der notarielle Kaufvertrag gerade dadurch zustande gekommen ist. Eine Anfrage, ein Exposé oder eine Besichtigung allein lösen normalerweise noch keine Provision aus.

In der Praxis wird die Maklercourtage meist nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags und nach Rechnungsstellung fällig. Bei Konstellationen, in denen zunächst der Verkäufer zahlt und anschließend einen Anteil vom Käufer erhält, kann der Nachweis der eigenen Zahlung wichtig sein. Bei Verbraucherkonstellationen rund um Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sollten Sie außerdem beachten, dass die Vereinbarung in Textform getroffen werden muss.

Ob sich Maklergebühren verhandeln lassen

Ja, Maklergebühren lassen sich grundsätzlich verhandeln. Sinnvoll ist dieser Vergleich aber nur dann, wenn Sie nicht bloß auf den Prozentsatz schauen, sondern auf das gesamte Leistungspaket. Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich im Honorar enthalten sind: eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie, die Aufbereitung der Unterlagen, die Vermarktung, die Kommunikation mit Interessenten, Besichtigungen, Verhandlungen, die Abstimmung mit dem Notar und die Begleitung bis zur Übergabe.

Eine praktische Checkliste zu benötigten Dokumenten finden Sie unter Unterlagen für den Hausverkauf. Zu den Pflichtnachweisen zählt außerdem häufig der Energieausweis beim Hausverkauf.

Ein niedrigerer Satz wirkt auf den ersten Blick attraktiv. Wenn dafür aber bei Reichweite, Erreichbarkeit, Verhandlungsstärke oder Sorgfalt gespart wird, ist die vermeintlich günstigere Lösung nicht automatisch wirtschaftlicher. Gerade in sensiblen Situationen ist es oft wichtiger, einen verlässlichen Ansprechpartner zu haben, der strukturiert arbeitet und transparent kommuniziert. Eine Einordnung des Mehrwerts bietet Vorteile mit Makler.

Lassen Sie sich deshalb vorab genau erklären, wie die Vermarktungsstrategie aussieht, wer Ihr Ansprechpartner ist und welche Unterstützung Sie in welcher Phase erhalten. Einen kompakten Überblick über Vorgehen und Unterstützung bietet Immobilie verkaufen – Ablauf und Leistungen. Auch Pruin begleitet Eigentümer von der fundierten Marktwerteinschätzung bis zur Übergabe und legt dabei Wert auf klare Absprachen. Sondermodelle wie Mehrerlös- oder Bonusvereinbarungen sollten Sie nur vereinbaren, wenn Berechnung und Voraussetzungen eindeutig und nachvollziehbar schriftlich festgehalten sind.

Hausverkauf ohne Maklergebühren: Was beim Eigenverkauf auf Sie zukommt

Wenn Sie Ihr Haus privat verkaufen, ist das der verlässlichste Weg, eine Maklerprovision vollständig zu vermeiden. Dafür übernehmen Sie allerdings selbst alle wesentlichen Aufgaben des Verkaufsprozesses, einschließlich der Wertermittlung:

  • realistische Preisfindung und Marktbeobachtung
  • Beschaffung und Prüfung der Unterlagen
  • Erstellung von Exposé, Fotos und Vermarktungsunterlagen
  • Schaltung und Betreuung von Inseraten
  • Bearbeitung von Anfragen und Abstimmung mit Interessenten
  • Durchführung von Besichtigungen
  • Verhandlungsführung und Auswahl des Käufers
  • Vorbereitung des Notartermins

Ein Eigenverkauf spart also Kosten, bringt aber deutlich mehr Zeitbedarf, Koordination und ein höheres Risiko für Häufige Fehler beim Privatverkauf mit sich. Ein professionell begleiteter Verkauf kann den Provisionsaufwand im Einzelfall teilweise ausgleichen – nicht als Garantie, sondern durch strukturiertere Abläufe, weniger Stress und mitunter stärkere Verhandlungsführung.

Maklerprovision, Kaufnebenkosten und Steuern richtig einordnen

Kostenpunkt beim Kauf von 250.000 € Einordnung
Maklerprovision bei 3,57 % Käuferanteil 8.925 €
Notar und Grundbuch zusätzliche Kaufnebenkosten; die genaue Höhe richtet sich nach dem Vorgang und den gesetzlichen Gebühren
Grunderwerbsteuer zusätzlich fällig; Höhe je nach Bundesland unterschiedlich
Gesamteffekt Schon die Maklerprovision kann die Nebenkosten spürbar erhöhen und sollte immer mit einkalkuliert werden.

Steuerlich können Maklerkosten in bestimmten Fällen relevant sein, etwa bei Vermietungsabsicht oder wenn bei einem späteren Verkauf ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der maßgeblichen Frist im Raum steht. Bei selbst genutzten Immobilien sollten Sie dagegen nicht vorschnell von einer Absetzbarkeit ausgehen. Für die steuerliche Einordnung ist eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater sinnvoll.

Welche Haftung nach dem Hausverkauf noch bleiben kann

Mit der gezahlten Maklerprovision enden nicht automatisch alle Pflichten des Verkäufers. Unabhängig von den Maklerkosten können verschwiegene Mängel, zugesicherte Eigenschaften oder fehlerhafte Angaben auch nach dem Verkauf noch Ansprüche auslösen. Wie lange und in welchem Umfang eine Haftung besteht, hängt vom Kaufvertrag, von vereinbarten Gewährleistungsausschlüssen und von der Art des Anspruchs ab. Wichtig sind deshalb vollständige Unterlagen, transparente Angaben und eine saubere notarielle Vertragsgestaltung. Bei Unsicherheit helfen Notar oder Rechtsanwalt weiter.